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Infotechnik GmbH - Ingenieurbüro für Industrielle Automation und EDV

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma INFOTECHNIK GmbH, Gilching

1. Geltungsbereich

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Lieferungen und Leistungen von INFOTECHNIK GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind auch dann nicht verbindlich, wenn ihnen INFOTECHNIK GMBH nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebote, Bestellungen, Vertrag

2.1 Angebote sind, sofern nichts anderes vereinbart, freibleibend.

2.2 Maßgebend für den Umfang der Lieferung ist die INFOTECHNIK GMBH -Auftragsbestätigung.

2.3 Bei Bestellungen von Baugruppen (Module, Stromversorgungsteile usw.), Ersatzteilen und Betriebsmitteln erfolgt durch INFOTECHNIK GMBH keine Überprüfung auf Übereinstimmung mit den vom Auftraggeber benutzten sonstigen Geräten oder Gerätekonfigurationen.

2.4.Urheber- und gewerbliche Schutzrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich INFOTECHNIK GMBH vor. Sie dürfen Dritten nur mit Zustimmung von INFOTECHNIK GMBH zugängig gemacht werden.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk zuzügl. Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4. Lieferfrist

4.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der schriftlichen Auftragsbestätigung. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist, daß der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig erfüllt.

Die Lieferfrist ist neu zu vereinbaren, wenn diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt werden.

4.2 Teillieferungen sind zulässig.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlungen bei INFOTECHNIK GMBH -Hardware-Lieferungen sind bei Lieferung fällig. Bei System-Lieferungen sind 30 % der genannten Bestellsumme bei Vertragsschluß, 30 % der genannten Bestellsumme nach Ablauf des ersten Drittels der vereinbarten Lieferfrist, 30 % der genannten Bestellsumme nach Ablauf des zweiten Drittels der vereinbarten Lieferfrist und 10 % der Bestellsumme am Tage der Lieferung fällig.

5.2 Zahlungsziel

Zahlung innerhalb von 15 Tagen netto

5.3 Bei Verzug des Auftraggebers ist der geschuldete Betrag ab Verzugseintritt mit 3 % p.A. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5.4 Ausgeschlossen ist die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung. Ebenso ist ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 INFOTECHNIK GMBH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur Erfüllung aller INFOTECHNIK GMBH gegenüber dem Auftraggeber aus dem genannten Geschäftsverhältnis zustehenden Zahlungsansprüche.

6.2 Die Wiederveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist gestattet. Alle aus der Wiederveräußerung resultierenden Forderungen des Auftraggebers gegen Dritte werden bereits jetzt an INFOTECHNIK GMBH in Höhe der offenen Forderungen abgetreten.

6.3 Eigentum der INFOTECHNIK GMBH bleiben die für Testzwecke gelieferten Gegenstände (Hardware, Software einschl. Medien, Dokumentation).

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Besteller über,

wenn die Ware ordnungsgemäß zum Versand gebracht wurde oder wenn Annahmeverzug des Auftraggebers vorliegt.

8. Mängelrüge

8.1 Unverzüglich nach Lieferung sind sichtbare Mängel und Transportschäden schriftlich dem Transportunternehmen und INFOTECHNIK GMBH anzuzeigen.

8.2 Im übrigen gilt der Vertragsgegenstand als abgenommen, wenn eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bei INFOTECHNIK GMBH eingeht.

8.3 Für Mängel der Vertragsgegenstände, die vom Besteller rechtzeitig gerügt werden, wird INFOTECHNIK GMBH entsprechend der Regelungen und Voraussetzungen der Gewährleistung nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern.

9. Installation und Inbetriebnahme

9.1 Wird die Inbetriebnahme vom Auftraggeber gesondert bestellt, sorgt der Auftraggeber u.a. für die folgenden Inbetriebnahmevoraussetzungen:
- sach- und fachgerechte Installation der zu inbetriebnehmenden Ausrüstung
- Bereitstellung der Stromversorgung
- Funktionsüberprüfung der anzuschließenden Geräte und Schaltglieder
- Bereitstellung werks- und fachkundiger, entscheidungsbefugter Mitarbeiter
- Beachtung der relevanten Sicherheitsvorschriften

9.2 Die Abnahme gilt spätestens eine Woche nach Erklärung der Betriebsbereitschaft durch INFOTECHNIK GMBH als erfolgt. Bei Verzögerungen der Abnahme aus Gründen, die INFOTECHNIK GMBH nicht zu vertreten hat, gilt die Abnahme spätestens eine Woche nach Erklärung der
Betriebsbereitschaft durch INFOTECHNIK GMBH als erfolgt.

10. Gewährleistung
Vom Tage der Lieferung an gerechnet leistet IINFOTECHNIK GMBH Gewähr für die Dauer von 12 Monaten für den gelieferten Vertragsgegenstand, d.h. aufgetretene Mängel, die nachweisbar auf fehlerhaftes Matrial und/oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind, werden beseitigt. Die Mängelbeseitigung wird nach Wahl von INFOTECHNIK GMBH durch Ersatz oder Instandsetzung der betroffenen Teile im Hause von INFORMATIONS-TECHNIK vorgenommen. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber. Festgestellte Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich unter Berücksichtigung folgender Angaben schriftlich anzuzeigen.
- Typenbezeichnung
- Seriennummer
- Lieferdaten
- Auftrags-, Rechnungsnummer
- Fehlerbeschreibung

Der Auftraggeber übernimmt die zusätzlich entstehenden Kosten (wie z.B. Reisezeiten, Reisekosten, Transportkosten und Spesen), wenn die Leistungen für Gewährleistungsansprüche am Aufstellungsort gewünscht werden.

Die Gewährleistung entfällt, insbesondere bei fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung, übermäßiger physikalischer oder elektrischer Belastung, unsachgemäßer Handhabung, Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen von INFOTECHNIK GMBH entsprechenden Betriebsmitteln. Die Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn ohne schriftliche Einwilligung von INFOTECHNIK GMBH Geräte verändert werden.

11. Haftung
Die Haftung von INFOTECHNIK GMBH richtet sich ausschließlich nach dem Abschnitt 10. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

12. Änderungen
INFOTECHNIK GMBH behält sich vor, Änderungen an den Produkten vorzunehmen

a) welche die physikalische und funktionelle Austauschbarkeit oder Leistung der Produkte nicht beeinträchtigen und qualitativ gleichwertig oder besser sind,

b) soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist,

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle sich aus diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist als Gerichtsstand Starnberg vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

14. Allgemeines
14.1 Ohne Zustimmung von INFOTECHNIK GMBH sind Rechte aus den Verträgen mit INFOTECHNIK GMBH nicht übertragbar.
14.2 Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleibt der jeweils abgeschlossene Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich. Hinsichtlich des unwirksamen Teiles verpflichten sich bereits jetzt die Parteien, den angestrebten, wirtschaftlichen Erfolg durch entsprechende neue Vereinbarungen soweit wie möglich zu verwirklichen.

INFOTECHNIK GMBH Oktober 2003

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